Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 15. Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Shyft Mobile Autopfl ege Inh. Nik Frantik (nachfolgend „Anbieter’’) und dem Kunden über die vom Anbieter angebotenen Leistungen, unabhängig davon, ob der Vertrag online, telefonisch, per E-Mail, Messenger oder persönlich geschlossen wird.
(2) Kunde ist, wer mit dem Anbieter als Verbraucher (§ 13 BGB) oder Unternehmer (§ 14 BGB) einen Vertrag schließt.
(3) Individuelle Vereinbarungen zwischen Anbieter und Kunde haben Vorrang vor diesen AGB.
(4) Für einzelne Leistungen oder Programme können gesonderte Bedingungen gelten, die dem Kunden vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt werden. Sie gelten ergänzend und gehen diesen AGB bei Widersprüchen vor.
(5) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, der Anbieter stimmt ihnen ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Vertragsart und Leistungserbringung
(1) Die Leistungen des Anbieters sind Werkleistungen im Sinne der §§ 631 ff. BGB. Geschuldet ist nicht lediglich ein Tätigwerden, sondern der Erfolg, der sich aus der Leistungsbeschreibung der gebuchten Leistung und Zusatzleistungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ergibt, näher bestimmt in § 4 Abs. 2.
(2) Die Leistung wird mobil am vereinbarten Einsatzort erbracht. Der Kunde stellt dort einen für die gebuchte Leistung geeigneten Platz (z.B. eine Halle, Garage, Einfahrt oder einen privaten Stellplatz) sowie einen Stromanschluss bereit und sorgt dafür, dass das Fahrzeug zum vereinbarten Termin zugänglich ist.
(3) Ist die ordnungsgemäße Leistungserbringung am Einsatzort aus Gründen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, nicht möglich, kann der Anbieter die Leistung verweigern, vom Vertrag zurücktreten oder einen Ersatztermin anbieten. Das gilt insbesondere, wenn die Leistung am Einsatzort rechtlich nicht zulässig ist oder kein Stromanschluss zur Verfügung steht. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen der Nichtdurchführung bestehen insoweit nicht.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistung auf der Website ist kein verbindliches Angebot. Preisauskünfte und Kostenschätzungen vor einer Besichtigung des Fahrzeugs sind unverbindlich.
(2) Bei einer Buchung über die Website gibt der Kunde mit dem Absenden der Buchung ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald dem Kunden die Buchungsbestätigung des Anbieters per E-Mail zugeht. Die Buchungsbestätigung kann automatisiert erfolgen.
(3) Bei Buchung per Telefon, E-Mail oder Messenger gibt der Kunde ein Angebot ab, indem er die Leistung bucht oder einem Vorschlag des Anbieters zustimmt. Der Kunde ist an sein Angebot drei Werktage gebunden. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Anbieter das Angebot in Textform bestätigt.
(4) Bei Buchungen persönlich vor Ort kommt der Vertrag mit der mündlichen Einigung über Leistung und Preis zustande. Der Anbieter bestätigt den Vertragsinhalt unverzüglich in Textform.
(5) Eine Besichtigung oder Beratung begründet für sich genommen keinen Vertrag.
(6) Handelt eine andere Person für den Kunden, versichert sie, hierzu bevollmächtigt zu sein. Der Anbieter kann einen Nachweis der Vollmacht in Textform verlangen.
(7) Vertragssprache ist Deutsch. Die Buchungsdaten werden vom Anbieter gespeichert und dem Kunden mit der Buchungsbestätigung per E-Mail geschickt. Eingabefehler kann der Kunde vor dem Absenden der Buchung auf der Buchungsseite erkennen und über die Eingabefelder berichtigen.
§ 4 Fahrzeugzustand, Leistungsumfang & Sonderverschmutzungen
(1) Der Kunde ist verpflichtet, den Zustand des Fahrzeugs bei Auftragserteilung wahrheitsgemäß und vollständig zu beschreiben. Der vereinbarte Preis bezieht sich auf einen der gewöhnlichen, alltagsüblichen Nutzung entsprechenden Verschmutzungsgrad.
(2) Die Leistungen werden mit der im jeweiligen Leistungspaket vorgesehenen Sorgfalt und im Rahmen des dafür vorgesehenen üblichen Zeitaufwands nach den Grundsätzen fachgerechter Fahrzeugaufbereitung erbracht. Der geschuldete Erfolg bemisst sich nach dem innerhalb dieses Zeit- und Leistungsumfangs fachlich erreichbaren Ergebnis. Bei Fahrzeugen, die längere Zeit nicht oder nur unzureichend gereinigt wurden, sowie bei stark saugfähigen oder minderwertigen Materialien können bestimmte Verschmutzungen trotz fachgerechter Behandlung im vorgesehenen Zeitrahmen nicht vollständig entfernbar sein. Dies stellt keinen Mangel der Werkleistung dar, sofern die Behandlung nach den Grundsätzen des Satzes 1 erfolgt ist.
(3) Übersteigt der bei Auftragsbeginn vor Ort festgestellte Verschmutzungsgrad den nach Absatz 1 und 2 vorgesehenen Umfang erkennbar, wird der Anbieter den Kunden hierüber unverzüglich informieren. In diesem Fall kann der Anbieter nach Absatz 6 vorgehen. Die Rechte des Anbieters aus Absatz 5 bleiben hiervon unberührt.
(4) Unabhängig von Absatz 1 ist der Kunde ausdrücklich verpflichtet, den Anbieter vorab und unaufgefordert über extreme oder gesundheitsgefährdende Verschmutzungen zu informieren. Hierzu zählen insbesondere:
a. Befall durch Schimmel oder Pilze
b. Starker Befall durch Tierhaare
c. Verschmutzungen durch Exkremente, Erbrochenes, Blut oder andere Körperflüssigkeiten
d. Schädlingsbefall oder Gefahrstoffe im Innenraum
(5) Liegt eine unrichtige, unvollständige oder gänzlich unterlassene Angabe nach Absatz 1 oder eine nicht mitgeteilte extreme Verschmutzung nach Absatz 4 vor, ist der Anbieter berechtigt, die Durchführung der Arbeiten vor Ort abzulehnen und fristlos vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund des Rücktritts nach diesem Absatz sind ausgeschlossen.
(6) Alternativ zum Rücktritt nach Absatz 5, oder in den Fällen des Absatzes 3, kann der Anbieter dem Kunden vor Ort ein Angebot über einen angemessenen Aufpreis und/oder eine Terminverschiebung unterbreiten. Stimmt der Kunde dem Aufpreis nicht zu, ist der Anbieter berechtigt, entweder die Leistung im Rahmen des ursprünglich vereinbarten Umfangs zu erbringen oder fristlos vom Vertrag zurückzutreten. Hat der Kunde bei Auftragserteilung ausdrücklich zur Kenntnis genommen und bestätigt, dass eine solche Preisanpassung erfolgen kann und der Anbieter berechtigt ist, die Leistung bei fehlender Einigung ohne weitere Ansprüche des Kunden abzulehnen, sind Schadensersatzansprüche des Kunden im Falle eines Rücktritts nach diesem Absatz ausgeschlossen.
(7) Im Falle eines berechtigten Rücktritts nach Absatz 5 aufgrund einer nicht mitgeteilten extremen Verschmutzung nach Absatz 4 werden bereits geleistete Zahlungen vollständig zurückerstattet. Der Anbieter behält sich jedoch das Recht vor, dem Kunden eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 80,00 € in Rechnung zu stellen bzw. mit der Erstattung zu verrechnen, die die Anfahrtskosten sowie den entstandenen Zeit- und Terminverlust abdeckt. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In den übrigen Fällen des Absatzes 5 besteht kein Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung.
§ 5 Abnahme
(1) Nach Fertigstellung bietet der Anbieter dem Kunden die Abnahme an.
(2) Ist der Kunde bei Fertigstellung nicht anwesend, teilt der Anbieter ihm die Fertigstellung in Textform mit und fordert ihn unter Setzung einer angemessenen Frist zur Abnahme auf. Zugleich weist er auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme hin.
(3) Mängelansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Anbieter bittet darum, Mängel zeitnah und mit Fotos unter den im Impressum angegebenen Kontaktdaten zu melden.
§ 6 Zahlung des Entgelts
(1) Alle Preise sind Endpreise. Es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen, da der Anbieter Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG ist.
(2) Das Entgelt ist mit Abnahme der Leistung fällig und bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Datum, mangels Angabe sofort, zu zahlen. Der Anbieter akzeptiert die auf der Website bzw. in der Rechnung genannten Zahlungsarten.
(3) Der Kunde bleibt Zahlungsschuldner, auch wenn ein Dritter, z.B. eine Versicherung, die Kosten übernimmt oder erstattet.
§ 7 Haftungsbeschränkung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet der Anbieter unbeschränkt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter für sonstige Schäden nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung für Schadensersatz auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(4) Die Haftung für untypische, unvorhersehbare Begleitschäden, mittelbare Schäden sowie entgangenen Gewinn (insbesondere für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit des Kunden, Kosten für Mietfahrzeuge des Kunden oder entgangene Einnahmen aus geplanten Fahrzeugverkäufen) wird bei einfacher Fahrlässigkeit vollständig ausgeschlossen.
(5) Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(6) Anbieter und Kunde wird empfohlen, den Zustand des Fahrzeugs vor Arbeitsbeginn gemeinsam zu dokumentieren (z.B. durch Fotos), um spätere Unstimmigkeiten über bereits bestehende Schäden zu vermeiden.
(7) Für in das Fahrzeug eingebrachte persönliche Gegenstände des Kunden übernimmt der Anbieter keine Haftung, es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters.
(8) Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei Übernahme einer Garantie, bleiben unberührt. Haftungsausschlüsse und -beschränkungen an anderer Stelle dieser AGB gelten nur vorbehaltlich der Absätze 1 und 2.
§ 8 Leistungsverzögerungen, Höhere Gewalt & Terminausfall
(1) Ereignisse höherer Gewalt, die dem Anbieter die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen den Anbieter, die Erfüllung seiner Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien, extreme Witterungsverhältnisse (z. B. Starkregen, Hagel, Frost oder Hitze, die eine fachgerechte mobile Aufbereitung im Freien unmöglich machen), Streiks, Aussperrungen oder behördliche Anordnungen.
(2) Der höheren Gewalt gleichgestellt sind unverschuldete und schwerwiegende Betriebsstörungen aufseiten des Anbieters, insbesondere:
a. Eine plötzliche, durch ärztliches Attest nachweisbare Erkrankung des Anbieters (bzw. des ausführenden Personals).
b. Der unverschuldete, kurzfristige Ausfall von betriebsnotwendigem Spezialequipment oder dem Servicefahrzeug.
(3) In den Fällen der Absätze 1 und 2 wird der Anbieter den Kunden unverzüglich über den Ausfall informieren. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines solchen unverschuldeten Terminausfalls sind ausgeschlossen. Bereits geleistete Zahlungen des Kunden werden in diesem Fall unverzüglich zurückerstattet, sofern sich die Parteien nicht einvernehmlich auf einen Ersatztermin einigen.
§ 9 Datenschutz
mationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung des Anbieters unter www.shyft-autopflege.com/datenschutz
§ 10 Schlussbestimmungen
Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften